workshop: Gründung von Regio- / Stadt- SVen
15.3.03 10:00 Uhr
Anwesende: 12 Teilnehmer; Leiter Uli Kraus
Alle Teilnehmer/innen des Arbeitskreises stellen sich und Ihren Bezug zum Thema kurz vor. Das Spektrum ist bunt gemischt: Einige sind in Städten oder Landkreises aktiv, in denen zur Zeit über die Gründung einer Initiative erstmals nachgedacht wird, einige kommen aus Regionen, in denen gerade ein Verein in der Gründungsphase ist, einige aus Gegenden, wo schon seit längerer Zeit eine Vereinigung besteht.
Ein kurzer Überblick umreißt Gesichtspunkte, die Thema des Arbeitskreises sein sollen (Folie 1).
Geschichte regionaler Schülervereinigungen.
Ulrich Kraus fasst die Geschichte der Stadt - und Regio SchülerInneninitiativen und -vereine seit den 80 Jahren zusammen. Die Landkarte (Folie 2) zeigt bestehende (aufrechte Fähnchen) und nicht mehr existierende Vereine in den 80er (rot), 90er (grün) und 2000er (gelb) Jahren. Folie 3 gibt einen Überlick über die bestehenden Organisationen samt Kontaktlinks.
Seit 1972/1976 gab es SMVen in Bayern, zunächst mit dem Namen Schülermiterwaltung, der später in Schülermitverantwortung geändert wurde. Bezirksschülersprecher für die Gymnasien sind seit 1976 in der Schulordnung vorgesehen. Bald schon zeigte sich ein Bedarf für eine überschulische Zusammenarbeit.
Anfang der 80er Jahre gab es eine erste Welle von überschulischen Zusammenschlüssen als Initiativen (keine Vereine), diese dauerte nur 1-2 Jahre. Sie entwickelte sich an konkreten Planungen des Kultusministeriums, die die Schüler verhindern wollten, fiel aber mit deren Ende wieder in sich zusammen.
In der Folgezeit, auch im Zusammenhang mit dem ersten Entwurf zum BayEUG, entstand die Grundsatzüberlegung, dass Schülerzusammenarbeit mehr Kontinuität brauche, um schneller reagieren zu können.
Als Konsequenz wurde 1982 der erste Schülerladen in Nürnberg gegründet. Zugrunde lag der Gedanke, in ganz Bayern Schülerläden einzurichten, die als Netzwerk im Dachverband "Schülerselbsthilfe" zusammenarbeiten sollten. Die meisten dieser Vereine hielten sich jedoch nur kurze Zeit (Ausnahme: Schülerladen Würzburg).
Die Landesschülervertretung wurde 1984 gegründet, schlief dann aber schnell ein, um 1987 von den neuen Bezirksschülersprecher wieder belebt zu werden. Seither ist sie ununterbrochen aktiv.
Aus den Gründungen Mitte der 90er Jahre überlebten das Münchner Schülerbüro und die Schweinfurter Schülervertretung.
Angeschoben durch basis '01 gibt es in den letzten Jahren viele Gründungen.
Was ist unser Ziel
In einem Brain-Storming erfassen alle Teilnehmer, was für sie das Ziel bei der Gründung einer Initiative oder eines Vereins ist. Die Ideen lassen sich in folgende Gruppen ordnen:
Austausch zwischen SchülerInnen
- näher kennen lernen;
- Vorurteile zwischen den Schularten abbauen;
- Informationsmittler (zw. Schulen, Richtung LSV ,von LSV).
Veranstaltungen:
- Feten;
- Konzerte;
- Schafkopfturnier (wegen Verbot in der Schule).
Bildungspolitik/SV:
- Austauschforum zw. SMVen;
- Info über Bildungspolitik;
- gemeinsam bildungspolitisch aktiv werden (LSV);
- Demo.
Treffpunkt
Politik allgemein
- Kommunalpolitik;
- Jugendring;
Rechtliche Vorteile (Verein)
- Bessere Verhandlungsposition für Verträge;
- Spenden;
- Haftungsabsicherung (ff.).
Gründung eines Vereins
Wozu soll man überhaupt einen Verein gründen? Reicht eine Initiative ohne besondere rechtliche Form nicht aus?
Die Beantwortung dieser Fragen hängt davon ab, was man erreichen will. Geht es nur darum, von Zeit zu Zeit überschulische SMV- Treffen durchzuführen, gibt es keinen zwingenden Grund, dazu einen Verein zu gründen. So bald aber Aktivitäten hinzukommen, die mit höheren Kosten verbunden sind, bietet der Verein für aktive Schüler/innen einige rechtliche Vorteile, die von Bedeutung sind:
- Viele Behörden und Institutionen schließen Verträge eher mit einem Verein, als mit einer Privatperson (z.B. Hallenmiete, Großhandelseinkauf);
- Haftung des Vereins (keiner Einzelperson) für Schulden. Nachteil bei Initiative: Jeder kann bei Verlusten finanziell belangt werden (und zwar über die gesamte Höhe der Verluste);
- Schulunabhängig;
- Bei gemeinnütuigen Vereinen Möglichkeit, steuerbegünstigte Spendenquittungen auszustellen.
Vereinsgründung
- Gründungsversammlung
Zur Gründung eines Vereins braucht man mindestens sieben Leute. Wenn es aber wirklich nur so wenige sind, sollte man sich genau überlegen, ob ein Verein Sinn macht. Denn erfahrungsgemäß bleiben immer einige der Gründungsmitglieder nur kurze Zeit aktiv. Dann bleiben zu wenige Leute übrig, um eine sinnvolle Arbeit zu machen.
- Satzungsbeschluss
Die Satzung ist das "Grundgesetz" des Vereins. Sie bestimmt, wie der e Verein organisiert sein soll. Sie wird von der Gründungsversammlung beschlossen. Dann hält man Rücksprache mit dem Registergericht und dem Finanzamt, ob dort alle Regelungen für o.k. gehalten werden. Ist das der Fall, wird die Satzung ins Vereinsregister eingetragen. Dazu geht man zum Notar, der alles Weitere veranlasst.
Weil jede Änderung der Satzung wieder ins Vereinsregister eingetragen werden muss, sollte man die Satzung so allgemein wie möglich, aber natürlich so genau wie nötig formulieren. Sie soll die allgemeinen Ziele regeln, aber man muss immer bedenken, ob eine Regelung langfristig sinnvoll ist, oder die Gefahr häufiger (teurer!) Satzungsänderungen birgt. Ist letzteres der Fall, sollte man nach einer anderen, allgemeineren Formulierung suchen.
Damit die Satzung vom Amtsgericht - Registergericht akzeptiert wird, muss sie bestimmte Regelungen enthalten:
Mussinhalte:- Name (kreativ !!)
- Sitz (juristische Bedeutung) -hat nichts mit Verwaltung zu tun-
- Zweck und Mittel zur Erreichung des Zwecks (Auflistung der oben genannten Ziele - so allgemein wie möglich, so genau wie nötig)
Sollinhalte("Wie"-Regelungen):- Ein- und Austritt der Mitglieder (automatischen Eintritt nicht in die Satzung nehmen, lieber Beitrittsbeschluss);
- von den Mitgliedern zu leistende Beitrage ("Beitragshöhe wird in der Mitgliederversammlung beschlossen");
- Bildung des Vorstands;
- Einberufung, Beschlussfassung usw. der Mitgliederversammlung.
Um herauszubekommen, wie man eine gute Satzung formuliert, kann man die Broschüre "Rund um den Verein" des Justizministeriums anschauen, dort gibt es eine Mustersatzung. Es ist auch sinnvoll, die Satzungen einiger anderer Schülervereine heranzuziehen
Die im Vorstand für den Verein vertretungsberechtigten Personen müssen nicht volljährig sein, wenn sie die schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern für die Übernahme des Amtes haben. Es ist aber sinnvoll, in der Satzung vorzusehen, dass mindestens eine/r 18 Jahre alt sein muss, weil dann die Vertretung des Vereins auch dann sichergestellt ist, wenn es einmal Probleme mit elterlichen Erlaubnissen gibt.
- Steuerliche Anforderungen an die Satzung
Damit der Verein nicht selbst steuerpflichtig wird und für seine Spender steuerbegünstigte Quittungen ausstellen kann, soll die Satzung so formuliert werden, dass der Verein gemeinnützig ist. Dazu gehört, dass in den Zielen des Vereins z.B. die Erziehung und die Jugendhilfe als gemeinnützige Zwecke aufgeführt sind.
Die Broschüre "Steuertipps für Vereine" des Finanzministeriums enthält eine Mustersatzung für gemeinnützigen Verein. Darin findet man die Formulierungen, die unverändert in die Satzung übernommen werden müssen, um die Anerkennung als gemeinnützig zu erreichen.
Sobald die Gründungsversammlung vorüber ist, sollte man einen Termin im Finanzamt machen, um zu besprechen, ob es noch Einwendungen gibt. Dadurch erfüllt man gleichzeitig die Pflicht, das Finanzamt über den neuen Verein zu informieren.
- Jugendring
Der Bayerische Jugendring KdöR (BJR) ist der Dachverband der Jugendorganisationen in Bayern. Er gliedert sich in Kreis-/Stadtjugendringe, Bezirksjugendringe und den Bayerischen Jugendring auf Landesebene. Eine Mitarbeit im Jugendring bietet verschiedene Möglichkeiten:
- Mitarbeit bei Themen der Kommunalpolitik;
- öffentliche Anerkennung für Jugendpflege;
- Zuschüsse vom Jugendring an die Vereine.
Damit der Verein Mitglied im Jugendring werden kann, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Vor allem soll sichergestellt sein, dass wirklich Jugendliche das Sagen im Verein haben, das geschieht dadurch, dass im Normalfall Leute, die über 27 Jahre alt sind, kein Stimmrecht mehr haben. Das erreicht man z.B. durch eine Beschränkung des Stimmrechts auf Mitglieder, die Schüler/innen sind. Die Satzung muss weiterhin eine demokratische Verfassung sicher stellen und parteipolitisch unabhängig sein. Außerdem will der Jugendring, dass seine Mitgliedsvereine ein Angebot für Jugendliche von einer gewissen Themenbreite bieten. Genaueres steht in einem Informationstext über Aufnahmevoraussetzungen des BJR.
Man kann Mitglied in mehreren Kreisjugendringen werden, wenn man Kreis übergreifend tätig ist.
Tätigkeit und regionale Zusammenarbeit
Sicherung von Nachwuchs für den Verein muss von Anfang an ein Thema sein. Denn regionale Schülervereine haben gegenüber den meisten anderen Vereinen den Nachteil, dass die aktiven Leute nur ein bis drei Jahre tätig bleiben. Wenn sie ihre aktive Mitarbeit beenden, müssen bereits andere Schüler/innen nachgewachsen sein, welche die Aufgabe übernehmen können. Vorschläge:
- Automatische Aufnahme in Verbindung eines Wahlamts, z.B. Schülersprecher/in, mit der Mitgliedschaft; hat Vor- und Nachteile. Einerseits kann man so versuchen, die neuen SMVler schnell in den Verein zu bekommen. Andererseits gibt es dann auch nicht die Möglichkeit, jemanden abzulehnen, wie es bei einer Aufnahme durch Beschluss möglich ist. Bei einer Verknüpfung mit dem Amt muss man daran denken, dass man niemanden zur Mitgliedschaft zwingen kann, man braucht also auch von Gewählten noch eine Eintrittserklärung und bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern.
- Informationstage um Schüler zu integrieren (Abklären mit Schulleitung).
- Interessante Veranstaltungen, um Teilnehmer/innen für die Mitgliedschaft zu gewinnen. Natürlich sollte man eh gute Sachen veranstalten, Mitgliederwerbung ist eher Nebeneffekt. Wie groß der Erfolg ist, ist umstritten.
Austausch mit Beispielsvereinen kann immer wieder zur Lösung von Problemen beitragen. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von regionalen Schülerorganisationen, mit denen man Erfahrungen austauschen kann. Gut ist es auch, wenn Mitglieder, die aus der aktiven Arbeit ausgeschieden sind, für Fragen weiter erreichbar sind, sodass man auch Informationen über weiter zurück liegende Erfahrungen erhält
Kommunalpolitik, vor allem im Hinblick auf Interessen Jugendlicher, kann ein Betätigungsfeld des Vereins neben der SMV- Zusammenarbeit werden. Ansprechpartner und Gegenüber sind hier insbesondere
- der örtliche Jugendring, um Partnerorganisationen für das Ziel zu finden;
- der Gemeinderat, Kreistag oder Stadtrat;
- örtliche Untergliederungen der Parteien;
Eine gute Pressearbeit, vor allem durch regelmäßige Berichte über die Tätigkeit des Vereins, kann zur Bekanntheit beitragen. Bei konkreten politischen Forderungen kann sie diesen auch Nachdruck verleihen.
2.4.2003
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